Prüfung von Leitern, Tritten, fahrbaren Leitern und Kleingerüsten
Laut BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) müssen alle Arbeitsmittel und somit auch Leitern und Tritte regelmäßig durch eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 208-016 geprüft werden. Die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 ist durch eine sachkundige Person mindestens 1 Mal jährlich durchzuführen. Wir prüfen Ihre Leitern und Tritte. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie, insofern bestanden, eine … Prüfung von Leitern, Tritten, fahrbaren Leitern und Kleingerüsten weiterlesen
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