Prüfung von Leitern, Tritten, fahrbaren Leitern und Kleingerüsten

Laut Be­trSichV (Be­triebs­si­cher­heits­ver­ord­nung) müssen alle Ar­beits­mit­tel und somit auch Lei­tern und Trit­te re­gelmäßig durch eine Prüfung nach DGUV Vor­schrift 208-016 geprüft wer­den.

Die Prüfung von Lei­tern und Trit­ten nach DGUV Vor­schrift 208-016 ist durch eine sach­kun­di­ge Per­son min­des­tens 1 Mal jähr­lich durch­zuführen. 

Wir prüfen Ihre Leitern und Tritte. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie, insofern bestanden, eine Prüfplakette und ein Prüfprotokoll.

Sprechen Sie uns gerne an!

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