Um im Brandfall bestmöglichen Schutz zu garantieren, müssen brandschutztechnische Einrichtungen vom Betreiber ständig betriebsbereit gehalten und regelmäßig auf ihre einwandfreie Funktion geprüft werden. Gesetzliche Vorschriften, u.a. die BetrSichV, fordern von Betreibern von Brandschutzeinrichtungen, diese regelmäßig durch einen ausgebildeten Sachkundigen prüfen zu lassen.
Wir bieten Ihnen die fachgerechte Ausführung der Wartung und Instandhaltung von Brandschutztüren, Brandschutztoren und Feststellanlagen entsprechend der aktuellen DIN.
Falls Mängel bei der Wartung aufgetreten sind, gehört die Reparatur und weitere Instandhaltung ebenfalls zu unserem Aufgabenbereich. Einstellarbeiten und Pflege sind bei unseren Wartungen immer mit dabei.