Prüfung von ortsfesten Steigleitern und Steigeisengänge gem. DGUV I 208-032

Ortsfeste Steigleitern und Steigeisengänge müssen wiederkehrend geprüft werden! Wir führen diese wiederkehrenden Prüfungen für ortsfeste Steigleitern und Steigeisengänge aus.

Unsere Leistungen:

  • Erstprüfungen mit Vergabe von Inventarnummern
  • Gefährdungsbeurteilungen und Festsetzung von Fristen
  • Wiederkehrende Prüfungen von ortsfesten Steigleitern & Steigeisengänge
  • Kennzeichnung durch Grundplaketten & Prüfplaketten
  • Ausführliche Prüfprotokolle
  • Inventarisierung inkl. Information über anstehende Prüfungen und Übergabe der Inventarliste im passenden Format für Ihr System oder Computer Aided Facility Management (CAFM) System

Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns über unsere Kontaktseite.

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