Brandschutznachweise und -konzepte dienen in erster Linie als Beleg, dass die Belange des Baurechts hinsichtlich des (vorbeugenden) Brandschutzes für die zur Genehmigung vorgelegte bauliche Anlage erfüllt sind. Das klingt komplizierter als es ist:
In Deutschland muss nach §66 Musterbauordnung (MBO) JEDES Bauvorhaben die Richtlinien zum Brandschutz erfüllen. Der Nachweis hierüber, der den Behörden vorgelegt wird, nennt sich Brandschutznachweis.
Ob für Ihr Einfamilienhaus, eine Wohnanlage, Industriebauten oder Immobilien mit besonderer Nutzung (Schulen, Krankenhäuser, etc.). Gerne erstellen wir für Sie den notwendigen Brandschutznachweis.
Sprechen Sie uns gerne an!