Brandschutzbeauftragter

Alle 2 Sekunden bricht irgendwo in Deutschland ein Feuer aus. Allein in Unternehmen kommt es jedes Jahr zu rund 200 Bränden, die als Großschadensereignis gelten. Die Verluste gehen in die Millionen. Neben den eigentlichen Schäden an Gebäuden und Anlagen drohen Produktionsausfälle und somit meist auch der Verlust der Kunden. 2 von 3 Unternehmen stehen binnen eines Jahres nach einem Großbrand vor der Insolvenz. Gute Gründe, den Brandschutz nie zu unterschätzen und die Brandschutzordnung entsprechend umzusetzen!

Wir helfen Ihnen bei:

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung.
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen.
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe.
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren.
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen.
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen.
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen.
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen.
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel.
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes.
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken.
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen.
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen.
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen.
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz.
  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B.in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.23)).
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege.
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen.
  • Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen.
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden.
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen.
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen.
  • Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.).
  • Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz

Sprechen Sie uns an und wir schnüren IHR gewünschtes Paket.

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