Rauchwarnmelder

Planung – Verkauf – Einbau – Wartung

Die gesetzliche Rauchmelderpflicht gilt heute in allen 16 Bundesländern, mit lokalen Unterschieden. Die Landesbauordnung regelt die Zuständigkeit beim Einbau von Rauchmeldern sowie die Gewährleistung der Betriebsbereitschaft.

Für einen optimalen Schutz erfolgt die Montage von Rauchmeldern in der Regel in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtwege dienen (Ausnahme Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg). Für Dachschrägen und andere Besonderheiten gelten separate Regelungen. – Bei Fragen, sprechen Sie uns an.

Für die Montage, die Betriebsbereitschaft und Wartung von Rauchmeldern sind grundsätzlich Sie als Eigentümer zuständig, unabhängig davon, ob Sie den Wohnraum selbst nutzen oder Vermieter sind. Mindestens einmal im Jahr sollten Sie alle Melder fachgerecht prüfen und warten lassen.

Ab sofort führen wir Rauchwarnmelder und Zubehör von folgenden Marken:

Sprechen Sie uns gerne an!

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