Sprinklerwart
Wartung und Instandhaltung einer Sprinkleranlage
Alle zwei Jahre zum TÜV – für jeden Autobesitzer eine Selbstverständlichkeit. Schließlich möchte man sich darauf verlassen können, dass im Ernstfall die Bremsen nicht versagen. Gleiches gilt für den Brandschutz in Gebäuden: Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen oder Feuerlöscher erfüllen nur dann zuverlässig ihren Zweck, wenn sie durch regelmäßige Kontrolle und Wartung funktionsbereit gehalten werden. Hier sparen zu wollen, ist fahrlässig und kann fatale Folgen haben.
Sprinkleranlagen sind mit Betriebszeiten von bis zu 100 Jahren besonders langlebig – allerdings nur bei fachgerechter Wartung. Es gibt klare Richtlinien, welche In-standhaltungsmaßnahmen wann und von wem durchgeführt werden müssen. Die Intervalle sind in den Vorschriften der Bundesländer sowie in den anerkannten Regeln der Technik definiert.
Instandhaltungsmaßnahmen des Betreibers
Der Betreiber hat einen verantwortlichen Betriebsangehörigen (den „Sprinkler-wart“) und einen Stellvertreter zu benennen. Diese führen die notwendigen Inspektionen an den Löschanlagen durch: Tägliche Sichtkontrollen, ein Test der Alarmierungseinrichtung sowie eine Prüfung der Pumpenstarteinrichtungen sind nur einige der notwendigen und wichtigen Maßnahmen. Außerdem veranlassen sie die Durchführung der anfallenden Wartungen und gegebenenfalls die notwendigen Reparaturen.
Betreiber – alle 7 Tage
wöchentliche Kontrollen wie z.B. Probealarme an Ventilstationen
Betreiber – alle 4 Wochen
monatliche Kontrollen wie z.B. Funktionsbereitschaft der Pumpen und Antriebe
Betreiber – alle 3 Monate
vierteljährliche Kontrollen der Steuerventile auf Ablagerungen, etc. Diese Inspektion kann im Rahmen der Instandhaltung auch durch Errichter durchgeführt werden.
An den Kontrollen und Prüfungen sind drei Instanzen beteiligt:
Der Betreiber der Löschanlage ist verpflichtet, seine Anlage regelmäßig zu kontrollieren und für die Einhaltung aller erforderlichen Maßnahmen zu sorgen. Die Technische Prüfstelle des VdS führt zu festgelegten Zeiten genaue Prüfungen der Anlagen und Rohrnetze durch. Fallen Wartungsmaßnahmen, Reparaturen oder Änderungen an, müssen diese von VdS-anerkannten Errichterfirmen vorgenommen werden.
VdS – alle 6 Monate
Halbjährliche Sprinkler-Trockensystemwartung
durch eine VdS-anerkannte Errichterfirma
VdS – alle 12 Monate
Jährliche Wartung der Sprinkler-Nasssysteme und
Diesel-Aggregate durch eine VdS-anerkannte Errichterfirma
VdS – alle 5 Jahre
Wasserbehälter werden geprüft, Qualifizierung des Sprinklerwarts durch VdS oder Errichter
VdS – alle 15 Jahre
Entleerung, Reinigung und innere Untersuchung der Vorratsbehälter, bei Bedarf Instandsetzung des Baukörpers
Weitere Prüfungen:
Überprüfung der Funktionalität der gesamten Anlage (Jährliche Prüfung)
Gesamte Anlage des Rohrnetzes an Trockenanlagen (nach 12,5 Jahren)
Gesamte Anlage des Rohrnetzes an Nassanlagen (nach 25 Jahren)
Wir unterstützen Sie als ausgebildeter Sprinklerwart bei den Wöchentlichen und Monatlichen Kontrollen und Prüfungen. Sprechen Sie uns direkt an!