Jedes Gebäude ist anders!
Grundlage für die Bewertung und Festlegung von Schutzmaßnahmen ist grundsätzlich die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes [1] (Gefährdungsbeurteilung), in der der Arbeitgeber auch festzustellen hat, inwieweit die Beschäftigten durch das Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätte Brandgefährdungen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung folgend hat der Arbeitgeber dann entsprechende Brandschutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten gemäß den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhangs festzulegen.
Sie benötigen Unterstützung beim Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung für den Brandschutz? Wir helfen, unterstützen und Erstellen Gefährdungsbeurteilungen mit Hilfe von Professioneller Software. Wir kommen bei Ihnen vorbei und beurteilen die Gefahren und geben Hinweise auf die Beseitigung. Eine Rechtssichere Dokumentation Rundet das Paket ab.
Wir helfen Ihnen gerne! Sprechen Sie uns an.
Wir erstellen die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz gemäß ASR A2.2 für jeden Ihrer Betriebsbereiche. Erfassen Ihre vorhandenen Löschmitteleinheiten und ermitteln Ihre Brandgefährdung z.B. nach Branchen oder nach Brandstoffen und besonderen Gefahren. Die benötigten Löschmittel werden berechnet.
Bei der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 800 erfassen wir sämtliche Gefährdungen im Zuge von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Die jeweilige Brandgefährdung wird ermittelt. Auch Schutzmaßnahmen definieren wir direkt. Es besteht die Möglichkeit, Termine und Verantwortliche für die Wirksamkeitskontrollen festzulegen. Zum Abschluss der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 800 erhalten Sie in der Gesamtbewertung die Brandgefährdung für den kompletten Betriebsbereich.
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