Laut BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) müssen alle Arbeitsmittel und somit auch Leitern und Tritte regelmäßig durch eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 208-016 geprüft werden.
Die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 ist durch eine sachkundige Person mindestens 1 Mal jährlich durchzuführen.
Wir prüfen Ihre Leitern und Tritte. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie, insofern bestanden, eine Prüfplakette und ein Prüfprotokoll.
Sprechen Sie uns gerne an!